Freigabe des Rothsees ab 23.12.24
Der Fischereiverband Mittelfranken teilt mit:
Der Wasserstand des Rothsees konnte mittlerwile so aufgestaut werden, dass die Ausübung der Angelfischerei am Rothsee (Hauptsperre) aus fischereilicher Sicht wieder freigegeben werden kann.
Änderung Fischereigesetz
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes:
Weil Änderungen im Bayerischen Fischereigesetz in Kraft getreten sind, ändert sich nun folglich auch die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVBayFig):
Beispiele für unsere Vereins-Gewässer
- Karausche ganzjährig geschont
- Bach und Regenbogenforelle vom 01.10 bis 15.03
- Rapfen vom 01.03 bis 30.04
- Schleie vom 01.05 bis 30.06
- Barbe vom 01.05 bis 30.06

